
Wir sind auch weiterhin wie gewohnt für Ihre Anliegen da, mussten aufgrund der aktuellen Lage unseren Kanzleibetrieb jedoch anpassen:
Telefonisch sind wir derzeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter 06061/9421-0 für Sie erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Gerne können Sie uns auch Ihr Anliegen per E-Mail unter info@erk-allmann.de oder per Fax an 06061/9421-22 übermitteln.
Zur Vereinbarung und Abstimmung von Beurkundungs-/Besprechungsterminen setzen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen und damit zu Ihrem sowie unserem Schutz derzeit keinen unangemeldeten Publikumsverkehr in unserer Kanzlei ermöglichen können.

Kanzlei
Auf den Punkt gebracht.
Bei der Beratungstätigkeit können wir im Gegensatz zu Großkanzleien und deren oftmals anonymer Geschäftspraxis, gerade aufgrund unserer Größe eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandantschaft gewährleisten. Dies schafft nicht nur wechselseitig Vertrauen, sondern lässt auch vorausschauende Gestaltungsmöglichkeiten in den immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen zu. Die daneben oft notwendige Prozessführung umfasst das gesamte Gebiet der allgemeinen Zivilrechtspflege, Verkehrsstrafsachen sowie die Vertretung vor den Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgerichten.
Darüber hinaus bildet die notarielle Tätigkeit einen weiteren Schwerpunkt.
Hierzu gehören maßgeblich das Beurkunden von Immobiliengeschäften in jedweder Form (Grund - oder Wohnungseigentum, Erbbaurecht- und Bauträgerverträge). Die notarielle Betreuung und Gestaltung im Erbrecht (Testament, Erbvertrag), im Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung) sowie im Gesellschaftsrecht (Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen, Übertragungen, Umwandlungen, Handelsregisteranmeldungen).